ZAHNMEDIZINRECHT

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im zahnärztlichen Haftungsrecht. 

 

Häufiger Auslöser für Streitigkeiten: Ein Zahnarzt hat die Pflicht aber ebenso das Recht zur Nachbesserung. Letzteres bedeutet, dass ihm der Patient grundsätzlich auch die Möglichkeit zur Nachbesserung geben muss. Was dieser häufig nicht weiß oder nicht will. Ein Umstand, der zum Konflikt führen und in einem jahrelangen zermürbenden Rechtsstreit enden kann. 

 

Sowohl Zahnarzt als auch Patient sind gut beraten, wenn sie sich hier frühzeitig an uns wenden. So kann im Idealfall der Streit außergerichtlich beigelegt werden. Aber auch wenn es zu einem Verfahren kommt, zahlt sich die rechtzeitige juristische Vorbereitung aus.

 

Patient

Sie profitieren von unserem Netzwerk an zahnmedizinischen und kieferchirurgischen Beratern. Das erspart häufig ein teures Privatgutachten und erleichtert die Entscheidung für oder gegen eine Klage.

 

Zahnarzt

Als belangter Zahnarzt müssen sie sich häufig mit Ansprüchen der Krankenversicherungen auseinandersetzen. Die frühzeitige Beratung stellt auch hier wichtige Weichen, da der Umfang der Berufshaftpflichtversicherung in einem zahnärztlichen Haftungsfall oft begrenzt ist. 

 

 

Unsere Tätigkeit umfasst die vorgerichtliche Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen sowie die außergerichtliche Regulierung. Wir begleiten Sie bundesweit bei Beweissicherungs-, sowie Klage- und Berufungsverfahren.