Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld dient dem Ausgleich erlittener Körper- und Gesundheitsschäden, sogenannte „immaterielle“ Schäden (z.B. Schmerzen, Entstellung, Behinderung). Ein Anspruch kommt unter anderem in Betracht bei:

  • Unfällen mit Personenschaden (z.B. Treppensturz, Glatteis, Verkehrsunfall) 
  • Schäden aufgrund ärztlicher Fehlbehandlungen 
  • vorsätzlich herbeigeführten Körperverletzungen 

Neben dem Schmerzensgeldanspruch gibt es auch noch den Anspruch auf Schadensersatz, welcher entstandene Vermögensschäden ausgleichen soll, also die rein finanzielle Seite betrifft.