Arzthaftungsrecht

Im Arzthaftungsrecht geht es um die zentrale Frage: Liegt ein Behandlungsfehler vor? 

Das ist oftmals – gerade für den juristischen Laien - nicht leicht zu beantworten und bedarf einer eingehenden Prüfung. Häufig ist ein Gutachten notwendig und eine intensive Auseinandersetzung mit den Versicherungen erforderlich. 

Alles Weitere entscheidet sich danach, ob Sie als Patient oder als Arzt zu uns kommen. 

 

Sie sind Patient

Lässt sich ein Behandlungsfehler bejahen, klären wir insbesondere, welcher Schaden Ihnen entstanden ist und welche Ansprüche Sie daraus herleiten können. Denn neben dem Anspruch auf Schmerzensgeld gibt es zahlreiche weitere Schadensersatzansprüche, sei es der Verdienst- und Haushaltsführungsausfall oder ein Pflegemehrbedarf.

 

Sie sind Arzt

Wir prüfen, ob und in welcher Höhe geltend gemachte Ansprüche gerechtfertigt sind. Und wir erörtern gemeinsam mit Ihnen, wie die Forderungen des Patienten abgewehrt werden können. Für die Feststellung ärztlicher Behandlungsfehler sind wir häufig auf fachmedizinische Stellungnahmen angewiesen. Hier verfügt unsere Kanzlei über ein umfangreiches Netzwerk an beratenden Fachärzten.

 

EXPERTENTIPP: Vermeiden lassen sich derartige Probleme häufig schon im Vorfeld: zum Beispiel durch eine einwandfreie Patientenaufklärung und Behandlungsdokumentation. Wir beraten Sie gerne! Weitere Informationen finden Sie hier.