Verfügen Sie über eine Rechtschutzversicherung, unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Deckungsschutz für das jeweilige Verfahren.
Sollten Sie über keine Rechtschutzversicherung und auch sonst nicht über ausreichende finanzielle Mittel zur Prozessführung verfügen, helfen wir Ihnen bei der Beantragung von Beratungshilfe für das außergerichtliche Verfahren und von Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren.
Den Beratungshilfeschein sollten Sie stets vor Mandatserteilung bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht persönlich beantragen. Für den Ausnahmefall, dass Ihnen der rechtzeitige Antrag nicht möglich war, können Sie gerne das folgende Formular verwenden.
Für die gerichtlichen Verfahren benötigen wir in den Fällen fehlender finanzieller Mittel oder fehlendem Rechtschutz das von Ihnen vollständig aufgefüllte, unterzeichnete und mit Belegen versehene Prozesskostenhilfeformular, welches Sie nachfolgend finden. Auf die rechtlichen und praktischen Hinweise in diesem Formular verweisen wir ausdrücklich.