Personenschäden

Wird einer Person ein körperlicher Schaden zugefügt, so spricht man von einem Personenschaden. Dies klingt auf den ersten Blick sehr technisch, bedeutet aber für den Betroffenen meistens einen dramatischen Einschnitt in seinem Leben. Das wissen und verstehen wir. Um so mehr empfiehlt es sich, in dieser Situation juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 

Ursachen für Personenschäden gibt es neben dem ärztlichen Behandlungsfehler viele:

  • Unfälle jeglicher Art, insbesondere Verkehrs- oder Arbeitsunfälle
  • Körperverletzungen und andere Straftaten durch Dritte

Da das Personenschadensrecht zahlreiche Verknüpfungen zu anderen Rechtsgebieten aufweist, überprüfen wir sehr genau Ihre Ansprüche. Diese können vielfältig sein. Schadensersatz und Schmerzensgeld sind die eine Seite. Häufig geht es aber auch um Ansprüche gegenüber Privat- und Sozialversicherungen beziehungsweise dem Arbeitgeber oder die Feststellung des Grades der Behinderung durch die Sozialbehörde. Unsere Erfahrung zeigt, dass frühzeitiger juristischer Beistand einen langen Papierkrieg vermeiden kann. 

 

Da Arbeitsunfälle auch für Sie als Arbeitgeber rechtliche Konsequenzen haben, beraten wir auch Sie gerne - ebenso, wie mit länger erkrankten Angestellten zu verfahren ist.